Handwerker-Bonus 2024
Mit dem „Handwerker-Bonus 2024/25“ können sich Privatpersonen eine
Förderung von bis zu 2.000.- Euro pro Wohneinheit für heuer und 1.500.- im
nächsten Jahr sichern.
Die Leistung muss von einem Handwerker oder befugten Unternehmer erbracht
sein und ist gedacht für Arbeiten die zur Renovierung, Erhaltung oder
Modernisierung ihres Hauses oder ihrer Wohnung dienen. Für 2024/25 stehen bis
zu 300 Mio. Euro zur Verfügung. Das ist geschenktes Geld, vergeben wird es nach
dem „first come, first serve“ Prinzip.
Wie funktioniert der „Handwerker-Bonus“?
Die Antragsphase für den Handwerkerbonus startet am 15. Juli 2024. Anträge können für Arbeiten eingereicht werden, die seit dem 1. März 2024 durchgeführt wurden.
Einreichen kann jede natürliche Personen, die an ihrem österreichischen
Wohnobjekt (Haupt- oder Nebenwohnsitz) eine Renovierung, Erhaltung oder
Modernisierung durchgeführt hat. Pro Antragsteller:in und Kalenderjahr kann ein Förderungsantrag
gestellt werden (gegebenenfalls mit mehreren Rechnungen). Die Förderung
beträgt 20% der Kosten für Arbeitsleistungen und Fahrtkosten (keine
Materialkosten) (exkl. Umsatzsteuer) bzw. maximal 2.000 Euro. Für
Arbeitsleistungen im Umfang von 10.000.- schießt der Staat somit 2.000.- zu.
Die zur Förderung beantragten Arbeitsleistungen müssen für das
Kalenderjahr 2024 zwischen 01.03. und 31.12.2024 erbracht und
abgeschlossen werden.
Für das Jahr 2025 von 1.1. bis 31.12.2025.
Was ist genau zu tun? Wofür gilt der Handwerker-Bonus?
Beauftragen Sie den Tischler Ihres Vertrauens – die Tischlerei Ecker –
* mit der Lieferung einer zeitgemäßen Küche oder neuer Badezimmermöbel,
* mit einem neuen Schrankraum,
* der Erneuerung ihrer Innentüren,
* mit der Lieferung und Montage einer Sicherheitstüre,
* einer neuen Eingangstüre,
* mit der Überarbeitung ihrer bestehenden Einbaumöbel,
* mit der Sanierung ihrer bestehenden Fenster, Türen, Fußböden oder des Tores,
* der Verlegung eines schicken, neuen Parkettbodens,
* der Überarbeitung ihrer knarrenden Holzstiege,
* dem Tausch ihres Terrassenholzes, etc..
Beauftragen Sie die Maler ihres Vertrauens – das Beschichtungs-Team der
Tischlerei Ecker –
– mit dem Ausmalen ihrer Räume,
– mit einem neuen Fassadenanstrich,
– mit der Überarbeitung ihrer alten Fliesenböden mit Kerakoll,
– mit dem Streichen ihrer Fenster, etc.
Die Kosten für die Arbeitsleistung muss dabei mindestens 250.- (exkl. USt) betragen.
Nach der Umsetzung, Abrechnung und Banküberweisung des Rechnungsbetrages
stellen Sie ihren Antrag. Alle geforderten Antragsunterlagen sind gesammelt hochzuladen.
Die Antragstellung ist ab Mitte Juli 2024 möglich.
Weitere Informationen zur Förderungsaktion und zu den
Förderungsvoraussetzungen sind hier zu finden: https://handwerkerbonus.gv.at/
Vereinbaren Sie am Besten einen Termin mit uns. Wir wissen was zu tun ist,
damit Sie ihren Handwerker-Bonus 24 bekommen